Beweisanträge

Hier findet Ihr unsere inhaltlichen Argumente, die wir im Prozess in Form von Beweisanträgen dargestellt haben. Ganz unten sind auch alle gestellten Beweisanträge zum herunterladen:

1.) Der laufende Betrieb des Großkraftwerks Mannheim, sowohl zum Zeitpunkt der Blockade als auch jetzt als größtes Steinkohlekraftwerk Deutschlands, ist ursächlich für den Ausstoß von 6,86 Millionen Tonnen CO2 und trägt somit erheblich zur Erderwärmung und den damit verbundenen schädlichen Klimawandelfolgen bei.

Das Großkraftwerk Mannheim hat 2017 mit rund 0,2% der globalen Treibhausgasemissionen in messbarer Weise zum Klimawandel beigetragen, und ist daher ursächlich für rund 0,02% aller in diesem Zeitraum verursachten Klimaschäden. Weiterhin trägt es im Augenblick und solange es läuft in ähnlicher Weise zum Klimawandel bei und verursacht weiterhin einen ähnlich hohen Anteil aller klimawandelbedingten Schäden.

Die Menschheit hat im Jahr 2017 35.696 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Auf diese 35.696 Millionen Tonnen entfallen 6,86 Millionen, also rund 0,2% (0.01921783953%) auf den Betrieb des GKMs. Anders ausgedrückt pro Tag bei Volllast 12.000 t Steinkohle, das sind 72 kg pro Sekunde oder eine Lkw-Ladung alle 2 Minuten. Zudem kommen weitere Emissionen von Schadstoffen, wie Stickoxide, Feinstaub (PM10) und Quecksilber, wodurch das GKM laut Europäischer Umweltagentur auf Rang 53 der Schadenskosten der Umwelt- und Gesundheitsschäden der 28.000 größten Industrieanlagen in der Europa liegt.

Es zeigt sich, dass das Abschalten des Kraftwerks Mannheim so wie aller anderen deutschen Kohlekraftwerke unmittelbar notwendig war und ist, um den Ausstoß von CO2 zu verhindern und somit den fortschreitenden Klimawandel zu bremsen, da dieser enorme Schäden verursacht. Damit war bzw. ist die Unterbrechung des laufenden Betriebs durch die hier verhandelte Blockade im Sinne des §34 StGB gerechtfertigt.

2.) Deutschland ist als Land des Globalen Nordens, hauptverantwortlich für die menschengemachte Klimakrise ist und trägt maßgeblich zur Klimaungerechtigkeit bei.

Der Begriff des Globalen Nordens steht für reiche Industriestaaten wie Deutschland, Australien und USA, die durch anhaltende Ausbeutung des Globalen Südens in einer privilegierten Position sind. Der Begriff des Globalen Südens hat den Begriff der “Entwicklungsländer” abgelöst und steht für Länder, die durch Kolonialisierung, Rechtsbrüchen und anhaltender Ausbeutung von Mensch und Natur weniger reich und privilegiert sind, wie z.B. Kolumbien und Peru.
An Stelle der geographische Position ist hier vor allem die ungleiche Machtverteilung innerhalb des globalen Systems ausschlaggebend.

Reiche Länder des Globalen Nordens erzeugen zwei Drittel aller Treibhausgasemissionen und profitieren auch mehr von diesen. Gleichzeitig sind die Konsequenzen der Klimakrise in den ärmeren Ländern des Globalen Südens 2-3 Mal deutlicher zu spüren. Sie zeigen sich in Form von Hitzewellen, Überschwemmungen und fehlenden landwirtschaftlichen Erträgen, wodurch die Bewohner*innen häufig zur Flucht gezwungen sind. Außerdem zerstört der Kohleabbau die Lebensgrundlage der lokalen, indigenen Bevölkerung in den Abbaugebieten.
Daraus resultiert KlimaUNgerechtigkeit, wobei es nicht allein um ein Klima- oder Umweltproblem geht, sondern gesellschaftliche Probleme und Strukuren miteinbezogen werden müssen.

Klimagerechtigkeit kann es aber nur geben, wenn der Globale Norden seine Schuld anerkennt, diese versucht wieder gut zu machen und für die Zukunft einen anderen Weg geht. Deshalb muss der Ausstieg aus fossilen Energien vollzogen werden, was bedeutet, dass das GKM vom Netz geht und Deutschland keine Steinkohle mehr importiert.
So lange dies nicht geschieht, ist es ein rechtfertigender Notstand als Bürger*in sich dieser Ungerechtigkeit entgegenzustellen und zu tun, was die Politik nicht schafft: Die Verbrennung von Steinkohle zu stoppen. Somit war bzw. ist die Unterbrechung des laufenden Betriebs durch die hier verhandelte Blockade gerechtfertigt.

3.) Der Betrieb des GKM beeinträchtigt massiv die Gesundheit und Lebenserwartung der Menschen in seiner Umgebung und gefährdet damit Leben und Eigentum

Das Großkraftwerk Mannheim befördert den Klimawandel und damit einhergehende Gesundheitsfolgen nicht nur durch die Emission von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdixoid, sondern auch durch zahlreiche weitere Gase mit teils toxischer Wirkung. Damit führt das GKM statistisch zu 1271 verlorenen Lebensjahren und damit 26813 verlorenen Arbeitstagen im Jahr. Zudem entstehen duch das GKM enorme Gesundheits- und Umweltfolgekosten. Diese Zählung berücksichtigt jedoch nur die Folgen des GKM in Europa und nicht Schädendurch den Abbau und Transport der Kohle, sowie die Folgeschäden des, durch das GKM in deutlichem Anteil mitbefeuerten Klimawandels. Relevanz für den Prozess: Das GKM stellt also nicht nur in seiner Form als Kohlenstoffdioxidemissionsquelle, sondern auch durch seinen sonstigen Ausstoß ein erhebliche Gefahr für die Gesundheit und damit körperliche Unversehrtheit dar. Ebenso wird Eigentum bedroht, durch hohe Gesundheits- und Umweltfolgekosten. Im Sinne des Allgemeinwohls und damit auch des §34 Strafgesetzbuch, ist die Unterbrechung des laufenden Betriebs durch die hier verhandelte Blockade als gerechtfertigt und legitim anzusehen. Klimawandelfolgen und das Schadensrisiko für die Menschheit, hat ein Handeln unsererseits erforderlich gemacht, um die Menschenrechte zu schützen und den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

4.) Der Betrieb des GKM trägt einen Anteil, dass es durch den Abbau von Steinkohle in verschiedenen Regionen der Welt zu massiver Zerstörung der Abbauregionen und daraus folgender Beeinträchtigung für die örtliche Bevölkerung kommt. Darüber hinaus wird Protest unterdrückt und das Leben von Menschen, die sich gegen den Abbau von Steinkohle aussprechen ist bedroht.

Das GKM hat keinen Überblick über die Herkunft seiner verwendeten Steinkohle und damit verbundenen Gesetzesverstöße und Ungerechtigkeiten. Nach eigener Aussage kommen Teil der Kohle aus Russland, auch eine Verwendung kolumbianischer Kohle ist nicht auszuschließen. Der Kohleabbau zerstört ganze Landstriche inklusive Ökosystem, Wasserversorgung und damit der Lebensgrundlage der örtlichen Bevölkerung. Desweiteren wirken koloniale Strukturen bei der Ausbeutung von Rohstoffen weiter. Das zeigt sich sowohl in Kolumbien, als auch Russland. Diese beiden Gebiete können jedoch nur exemplarisch dienen. Auch in anderen Abbauregionen von Steinkohle gibt es drastische Folgen für Mensch, Natur und Umwelt. Da unklar ist, woher und aus welchen Bedingungen die im GKM verwendete Steinkohle stammt, kann diesem eine Verantwortung für die mit dem Abbau verbundenen Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen zugestanden werden. Relevanz für den Prozess: Wie sich zeigt, führt der Abbau, der im GKM verwendeten Kohle zu massiven Menschenrechtsverletzungen in den Abbauregionen. Das Leben von Menschen, deren Gesundheit, Lebensgrundlage und Eigentum ist bedroht. Aufgrund der Wirkungsweise des globalen Kapitalismus kann kaum davon ausgegangen werden, das sich diese Bedingungen verbessern, ohne das die Verbrennung von Steinkohle beendet wird. Damit war bzw. ist die Unterbrechung des laufenden Betriebs durch die hier verhandelt Blockade im Sinne des §34 StGB gerechtfertigt.

5.) Aufgrund der Klimakrise verlieren tausende Menschen ihre Heimat und sterben auf der Flucht, wozu das GKM durch die Verbrennung von Steinkohle maßgeblich beiträgt.

Der Klimawandel ist einer der Hauptfluchtgründe, da es durch den klimatischen Wandel häufiger zu Naturkatastrophen und Umweltzerstörung kommt und Menschen ihre Heimat verlieren. Außerdem verstärkt der Klimawandel den Wettstreit um Ressourcen, woraus sich neue Konflikte entwickeln.
Expert*innen sagen voraus, dass in den nächsten 50 Jahren zwischen 250 Millionen und einer Milliarde Menschen gezwungen sein werden ihre Heimat zu verlassen. Diese Zahl hat sich seit den 90er Jahren drastisch erhöht.

Jährlich flüchten Millionen von Menschen vor Krieg, Vertreibung und klimatischen Veränderungen, die das Leben vor Ort unmöglich machen, nach Europa. Dabei flieht ein Großteil der Geflüchteten über den Seeweg nach Griechenland, Spanien und Italien – von denen jedes Jahr tausende sterben.
Seit dem Jahr 2014 sind bis zu diesem Zeitpunkt rund 21.500 Geflüchtete im Mittelmeer ertrunken.
Die UNO Flüchtlingshilfe spricht davon, dass zwischen Libyen und Europa jeder 15. Geflüchtete und Migrantin den Überquerungsversuch mit dem Leben bezahlt. Die Zahlen der Toten und Vermissten können jedoch nur Schätzungen sein. Der Weg über das Mittelmeer ist und bleibt die tödlichste Seeroute der Welt.
Zusätzlich sterben Geflüchtete auch auf anderen Fluchtwegen, z.B. über den Landweg oder durch die katastrophalen und menschenunwürdigen Verhältnisse in den völlig überfüllten Flüchtlingscamps.

Das GKM trägt zur Klimakrise bei und ist somit für die daraus resultierende Flucht von Menschen verantwortlich. Wenn Geflüchtete auf dem Weg in ein vermeintlich besseres Leben sterben, hat das GKM dabei eine Mitschuld.
So lange Menschen aufgrund der Klimakrise fliehen müssen und auf der Flucht sterben, ist es ein rechtfertigender Notstand sich als Bürger*in der Klimazerstörung entgegenzustellen, auch in Form von Blockadeaktionen wie der Besetzung des GKM im August.

6.) Die Klimakrise und Rassismus können nicht getrennt voneinander gedacht werden, sie bedingen sich gegenseitig, und somit trägt GKM zur rassistischen Fortführung von Ausbeutung bei.

Menschen im Globalen Süden sind heute schon unmittelbar vom Klimawandel betroffen. Klimakrise und Rassismus haben die selbe Wurzel: Sie sind direkte Folgen des ausbeuterischen und unterdrückerischen Systems. Rassismus ist in der europäischen Geschichte tief verankert und die rassistischen Strukturen der Kolonialzeit leben weiter, wenn in Deutschland im 21. Jahrhundert immer noch dreckiger Kohlestrom produziert wird.
Durch die Ausbeutung von Ländern im Globalen Süden müssen tausende Menschen ihre Heimat verlassen und sterben auf ihrem Weg nach Europa.

Es zeigt sich, dass durch Kohleabbau und -verstromung rassistische koloniale Strukturen fortgeführt werden und soziale Ungleichheit verstärkt wird. Die weiße Mehrheitsgesellschaft muss von ihrer privilegierten Stellung im globalen System abrücken und dafür Sorge tragen, Ausbeutung von Mensch und Umwelt zu stoppen. So lange dies nicht geschieht, ist es ein rechtfertigender Notstand sich als Bürger*in der Ausbeutung entgegenzustellen und aktiv den rassistischen Kreislauf zu unterbrechen.

7.) Die Klimakrise verstärkt Geschlechterungerechtigkeit, marginalisiert FLINTA*-Personen mehr und mehr und das GKM reproduziert toxische patriarchale Strukturen.

Unser kapitalistisches System ist ein patriarchales System. Es basiert auf Ausbeutung und Unterdrückung und Eigenschaften, die als „männlich“ kategorisiert werden, wie Dominanz und Zielstrebigkeit. In diesem System werden einige Gruppen von Menschen mehr ausgebeutet und marginalisiert, als andere. Neben Menschen im Globalen Süden, welche überwiegend BIPoC (2) sind, leiden gerade FLINTA* unter dem patriarchalen System. Und auch die Auswirkungen der extremen Klimaveränderung treffen besonders diese Menschen. FLINTA* sind in den meisten Haushalten der Welt für die Wasser- und Energieversorgung zuständig. Diese täglich Arbeit wird durch Trockenheit, Dürre und der Abholzung und Zerstörung von Wäldern erschwert. In der Landwirtschaft sind FLINTA* häufiger tätig als cis-Männer (3), wodurch sie Ernteausfällen und extreme Klimaveränderungen stärker treffen. Außerdem haben FLINTA* im Durchschnitt weniger finanzielle Mittel, weniger Grund- und Landbesitz und weniger Zugang zu Informationen. Durch eine geschlechterspezifische Aufgabenverteilung übernehmen FLINTA* überwiegend die Sorgearbeit, Reproduktionsarbeit und allgemeine häusliche Arbeit in Familien, was sie an das eigene Zuhause bindet. Dahingegen kommen cis Männer für

diese Arbeit weniger auf und gehen eher arbeiten, wodurch sich Besitz- und Eigentumsverhältnisse regeln und die Entscheidungsgewalt eher bei den Männern liegt. Besonders deutlich wird dies in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsgremien, in denen fast ausschließlich cis Männern sitzen. Die Frauenquote in Vorständen von großen börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen in Deutschland (wie RWE, Siemens und BAYER) lag 2020 bei nur 14%. Auch das GKM wird fast ausschließlich von Männern geführt – Die GKM-Doppelspitze besteht aus zwei Männern und unter den Aufsichtsräten befindet sich bei neun Personen nur eine Frau. FLINTA* trifft die Klimakrise also stärker, schneller und häufiger, obwohl cis Männer im Durchschnitt mehr CO 2 produzieren, mehr Fleisch essen, größere Autos fahren und diese schneller und mehr und mehr elektronische Geräte nutzen. Schuld daran sind nicht die Männer an sich, sondern das Patriarchat mit seinen toxischen Geschlechterrollen, mit denen wir alle sozialisiert werden. Relevanz für den Prozess: Es zeigt sich, dass die Klimakrise FLINTA* schneller, häufiger und stärker trifft. Dabei spielen verschiedene Formen von Unterdrückung und Ausbeutung zusammen, die zusammen gedacht werden müssen, wie z.B. Geschlechtergerechtigkeit und Antirassismus. Es bracht einen Wandel im gesamten patriarchalen und kapitalistischen System, um Gerechtigkeit und ein gutes Leben für alle zu gewährleisten. Das GKM arbeitet im Moment jedoch nicht für eine Umstrukturierung dieses Systems, sondern reproduziert Geschlechterrollen, verwaltet kapitalistisches Eigentum und verteidigt seine Entscheidungsgewalt. Daher ist es im Sinne des §34 StGB ein rechtfertigender Notstand sich als Bürger*in der toxischen Struktur entgegenzustellen und aktiv an einem Systemwandel mitzuwirken. Somit war bzw. ist die Unterbrechung des laufenden Betriebs durch die hier verhandelte Blockade gerechtfertigt.

1 = cis (siehe Punkt 3) Frauen, Lesben, inter, nonbinäre, trans, agender Personen und alle weiteren Geschlechtsidentitäten/Selbstbezeichnungen abseits von cis Männlichkeit. Also Personen, die insbesondere von patriarchalen Strukturen unserer Gesellschaft diskriminiert und unterdrückt werden.

2 = Black, Indigenous, People of Color (Selbstbezeichnung von Menschen mit Rassismuserfahrung, die nicht als weiß, deutsch und westlich wahrgenommen werden und sich auch selbst so definieren.

3 = cis Menschen fühlen sich dem Geschlecht zugehörig, welches ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.

8.) Der Betrieb des GKM gefährdet die Lebensgrundlage, Gesundheit und Sicherheit der Menschheit und des gesamten Planeten und bedroht die Wahrung der Menschenrechte, bzw. ist bereits menschenrechtswidrig.

Klimawandelfolgen, zu denen das GKM wie bereits dargestellt maßgeblich beiträgt, gefährden die Gesundheit, Sicherheit und Lebensgrundlagen vieler Menschen weltweit, wobei der Globale Süden besonders betroffen ist und sein wird. Bei einer Nichteinhaltung des 1,5-Grad-Ziels werden Kippelemente im Klimasystem aktiviert, was dazu führen könnte, dass die Klimaentwicklung völlig außer Kontrolle gerät. Für diesen Fall erwartet die Wissenschaft, dass weite Teile der Erde, darunter Afrika und Südasien, für Menschen unbewohnbar werden. Des Weiteren ist zu erwarten, dass Krankheiten ansteigen werden, Armut zunimmt, die Ernährungssicherheit gefährdet wird, Wetterextreme Teile der Welt nicht mehr bewohnbar machen und somit Flucht verursachen und die Knappheit von Ressourcen zu Konflikten führen wird, um nur einige beschriebene Risiken und Schäden zu nennen.

Mit diesen kommenden Klimawandelfolgen können die Menschenrechte nicht gewahrt werden. Unter den bevorstehenden Bedingungen ist die Würde des Menschen (Art. 1) und das Recht auf Leben (Art. 2) gefährdet. Auch die geistige und körperliche Unversehrtheit, kann durch steigendes Krankheitsrisiko, Nahrungsmittelknappheit, Armut und Flucht nicht gewährleistet werden.

Diese Schäden in Kauf zu nehmen und weiter Kohlekraftwerke zur Energiegewinnung für eine wachstumsbasierte Wirtschaft vor den Menschenrechten zu priorisieren, ist untragbar und menschenrechtswidrig. Das Erzielung von Gewinnen zulasten der körperlichen Unversehrtheit widerspricht dem Artikel 3 (2)c der Charta der Grundrechte der europäischen Union.

In Hinblick auf die globale Perspektive und die Zukunft, wird die Kinderrechtskonvention, als Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit, relevant. Wenn wir weiter so handeln wie jetzt, können wir heute, aber besonders in Zukunft, das nach Artikel 6 abgesicherte Recht auf Leben (1) und das durch die Vertragsstaaten in größtmöglichem Umfang zu gewährleistende Überleben und die positive Entwicklung des Kindes, nicht schützen und müssen eingestehen, dass bewusst das Menschenrecht gefährdet und einschränkt wird, wenn wir weiter den menschengemachten Klimawandel vorantreiben, beispielsweise durch den Abbau und die Verbrennung von Steinkohle.

Es zeigt sich, dass das Abschalten des Kraftwerks Mannheim so wie aller anderen deutschen Kohlekraftwerke unmittelbar notwendig war und ist, um den Ausstoß von CO2 zu verhindern, somit den fortschreitenden Klimawandel zu bremsen, um die Lebensgrundlage, Gesundheit und Sicherheit der Menschheit zu sichern, kommende Schäden abzuwenden und die Menschenrechte zu wahren.

Dieses menschenrechtswidriges Verhalten zu Gunsten der Profitmaximierung in der Wirtschaft und das bewusste widerrechtliche Handeln trotz wissenschaftlichen Erkenntnissen, um die Klimawandelfolgen und das Schadensrisiko für die Menschheit, hat ein Handeln unsererseits erforderlich gemacht, um die Menschenrechte zu schützen und den Umweltschutz zu gewährleisten.

Die ausführlichen Beweisanträge so wie sie gestellt wurden: